
Pflicht zur Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs auch für (Verbands-) Syndikusrechtsanwalt
Seit dem 01.01.2022 gilt die Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs, auch für Syndikusrechtsanwälte. Gemäß dem Leitsatz des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gilt hierbei folgendes: „Ein Syndikusrechtsanwalt,

